
Regularien für Gefahrstoffe
Die Bestimmung von Gefahrstoffen hat für die Hersteller und Vertreiber von vielen Produkten eine große Bedeutung. Durch verschiedene Regularien wie z. B. RoHS (Restriction of Hazardous Substances), DIN EN 71 (Spielzeugnorm) oder CPSIA (Consumer Product Safety Improvement Act) werden Höchstwerte insbesondere für das Auftreten von Schwermetallen festgelegt.
Grenzwerte für Gefahrstoffe
Gemäß der RoHS-Restriktion dürfen Grenzwerte von 1000 ppm für Blei (Pb), Quecksilber (Hg), hexavalentem Chrom (Cr VI) und Brom-Verbindungen (PBB, PBDE) nicht überschritten werden, während bei Kadmium (Cd) die Grenze bei 100 ppm liegt.
Röntgenfluoreszenz-Geräte mit einem Silizium-Drift-Detektor – wie das FISCHERSCOPE® X-RAY XDV®-SDD – eignen sich besonders zur einfachen und zerstörungsfreien Bestimmung dieser Gefahrstoffe in unterschiedlichsten Produkten.
Kunststoff | Aluminium/ Keramik | Messing | Stahl | Lötzinn |
---|---|---|---|---|
2 ppm | 6 ppm | 50 ppm | 30 ppm | 60 ppm |
Gehäuse Kabelmantel Leiterplatten | Gehäuse, SMD-Komponenten | Steckkontakte | Gehäuse | Gehäuse Kabelmantel Leiterplatten |
Zulässige Grenzwerte: | RoHS: | 1000ppm | ||
DIN EN 71: | 90ppm | |||
CPSIA: | 100ppm |
Nachweisgrenzen von Pb
Tabelle 1 zeigt exemplarisch die Nachweisgrenzen für Pb in verschiedenen Materialien. Während für Pb die direkte Messung der Gefahrstoffe möglich ist, lassen sich für Cr und Br mit der Röntgenfluoreszenz-Methode nur die Gesamtkonzentrationen bestimmen – nicht die genaue Konzentration der schädlichen Verbindungen. Wenn sich die Gesamtkonzentration unterhalb der Grenzwerte bewegt, ist damit auch der rechtliche Nachweis erfolgt, ansonsten müssen weitere Analysemethoden hinzugezogen werden. Auch für andere Schwermetalle wie z. B. Cd, Hg, As, Ba zeigt sich, dass die notwendigen Nachweisgrenzen erreicht werden.
Zuverlässige Detektion von Gefahrstoffen mit RFA-Geräten von Fischer
Ein speziell für die RoHS-Analyse erstellter Software-Modus erlaubt dabei die automatische Auswertung zur Einhaltung der Grenzwerte. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben lässt sich somit sehr schnell mit typischen Messzeiten von 60-300 Sekunden belegen. Ihr lokaler Ansprechpartner von Fischer berät Sie gerne bei der Auswahl des geeigneten Röntgenfluoreszenz-Gerätes für die Vermessung von kleinsten Gefahrstoff-Konzentrationen: X-RAY XDV®-SDD oder XAN® 150 mit SDD.